Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1- Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LEITEUP.CH GmbH (nachfolgend «LEITEUP.CH», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite [www.LEITEUP.CH] (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.

 Die Website wird betrieben von:

LEITEUP.CH GmbH
Rafael Leite
Lerzenstrasse 8
8953 Dietikon

Telefon: 0795786638
E-Mail: info@leiteup.ch
Website: https://www.leiteup.ch/

CHE-346.580.503

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die LEITEUP.CH GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

2-Angebot und Preise

Die Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen in Inseraten, Websites und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen hat ausschliesslich orientierenden Charakter, stellt keine Offerte dar und beinhaltet in keiner Weise eine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Alle diese Beschreibungen sowie die Produkte und Dienstleistungen selbst werden regelmässig angepasst oder weiterentwickelt, weshalb für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen keine Gewähr besteht. Verbindlich sind allein die in der schriftlichen Detailofferte der LEITEUP.CH GmbH genannten Eigenschaften.

Kostenschätzungen dienen der Orientierung und sind in keinem Fall verbindlich.

Im Rahmen der agilen Entwicklung wird ein Phasenentwicklungsvertrag vereinbart, dieser enthält eine Budgetempfehlung für das Gesamtprojekt sowie eine verbindliche Detailofferte für die erste Umsetzungsphase.

Von der LEITEUP.CH GmbH abgegebene Offerten gelten, falls nicht anders angegeben, 30 Tage ab Erstellungsdatum. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden und Gegenzeichnung der entsprechenden Offerte durch die LEITEUP.CH GmbH zustande.

3-Informationspflicht und Geheimhaltung

Im Rahmen der Projektentwicklung werden sich beide Vertragsparteien regelmässig gegenseitig über den Projektfortschritt und allfällige Hindernisse, die den Projektfortschritt gefährden könnten, informieren.

Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von der LEITEUP.CH GmbH im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt. Im Rahmen ihrer Beratertätigkeit ist die LEITEUP.CH GmbH berechtigt, andere Drittfirmen beizuziehen. Die LEITEUP.CH GmbH haftet dabei nicht für die Drittfirmen. Vertrauliche Daten des Kunden, wie Produktionsabläufe, Vertriebskanäle, Kundenlisten usw., dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung an Drittfirmen weitergegeben werden.

4-Annahme der Offerte

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 14 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB’s. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die LEITEUP.CH GmbH. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.

5-Vertragspflichten der LEITEUP.CH GmbH

Im Rahmen von Design- und Layoutarbeiten besteht Gestaltungsfreiheit. Dabei werden Vorgaben eines vorhandenen und vom Kunden der LEITEUP.CH GmbH zur Verfügung gestellten Corporate Designs insoweit berücksichtigt, als diese Vorgaben das Medium (z.B. Internet) betreffen und in einfachem Masse umsetzbar sind.

Mit Fertigstellung der Arbeiten durch die LEITEUP.CH GmbH und Abnahme durch den Kunden mittels schriftlicher Bestätigung, Liveschaltung, Verwendung oder sonstiger Nutzung der Arbeitsergebnisse gilt der Vertrag als erfüllt.

Sollte der Kunde aus irgendeinem, nicht durch einen Mangel gemäss diesen AGB belegbaren, Grund die Liveschaltung oder Abnahme der Arbeitsergebnisse schuldhaft verzögern, so gilt der Vertrag nach einer Frist von 30 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige durch die LEITEUP.CH GmbH als erfüllt.

6-Mitwirkungspflichten des Kunden

Die LEITEUP.CH GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, der LEITEUP.CH GmbH nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Auf Verlangen der LEITEUP.CH GmbH hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die LEITEUP.CH GmbH für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen. Es ist dem Kunden untersagt, Mitarbeiter, Partner oder Freelancer der LEITEUP.CH GmbH während der Vertragslaufzeit sowie bis zu einem Jahr nach Auftragsbeendigung anzustellen oder direkt anzufragen, anderenfalls verpflichtet sich der Kunde gegenüber der LEITEUP.CH GmbH eine Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50’000 zu bezahlen.

7-Leistungsänderung

Die LEITEUP.CH GmbH wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der LEITEUP.CH GmbH oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.

8-Beizug von Dritten

Die LEITEUP.CH GmbH ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen/oder nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die LEITEUP.CH GmbH dafür, dass die vertraglichen Pflichten der LEITEUP.CH GmbH durch den Dritten eingehalten werden.

9-Urheberrecht

Die LEITEUP.CH GmbH behält i n vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Sie räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes,  widerrufliches,ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.

10-Rechnungsstellung

Die LEITEUP.CH GmbH stellt nach Abschluss der Leistungserbringung bzw. monatlich für die von ihrerbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die LEITEUP.CH GmbH ist auch berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die LEITEUP.CH GmbH kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden  Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen. Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

11-Dokumentation von Unterlagen

Die LEITEUP.CH GmbH hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob i m Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. Die LEITEUP.CH GmbH behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

12-Gewährleistung und Reklamationen

Die LEITEUP.CH GmbH verpflichtet sich zur Sorgfalt und Lieferung der Arbeitsergebnisse in einer dem allgemeinen Stand der Softwareentwicklung entsprechenden guten Qualität. Die LEITEUP.CH GmbH verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl und  fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter.

Allfällige Mängel sind vom Kunden innert 60 Tagen ab Erhalt des betreffenden Arbeitsergebnisses (z.B. nach Lieferung, Fertigstellung oder Liveschaltung) schriftlich unter genauer Beschreibung und Dokumentation des Mangels zu rügen. Anderenfalls gelten die erbrachten Dienstleistungen und Arbeiten als vertragsgemäss, genehmigt und mängelfrei abgenommen, was auch für versteckte Mängel gilt. Als Mängel gelten ausschliesslich die bestimmungsgemässe Nutzung erheblich beeinträchtigende, dokumentierbare und reproduzierbare Abweichungen von der vom Kunden geprüften Fassung der Arbeitsergebnisse oder den in der Offerte beschriebenen Leistungsmerkmalen und Funktionen.

Der Kunde verpflichtet sich zur Unterstützung bei der Mängelbehebung und verpflichtet sich, im Bedarfsfall eigene Ressourcen, die zur Mängelbehebung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben jederzeit vorbehalten.

Die LEITEUP.CH GmbH gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Arbeitsergebnisse. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber der LEITEUP.CH GmbH.

13-Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. Der Kunde ist der Betreiber vom eigenen Netzwerk/WLAN (Es ist kein Managed Network). LEITEUP.CH übernimmt keine Haftung auf höhere Macht oder, das Weitergeben des WLAN-Passwort. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.

14-Haftung

Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte von Auftragsarbeiten. Er kommt auch für die Kosten auf, die zur Abwehr und/oder Befriedigung von rechtlichen Ansprüchen von Dritten notwendig sind. Die LEITEUP.CH GmbH hat das Recht, die Verbreitung von Inhalten, bei denen diese Gefahr besteht, zu verweigern.

Die LEITEUP.CH GmbH haftet für die Funktion von selbst entwickelten oder durch von der LEITEUP.CH GmbH eingesetzten Anwendungen nur in dem Umfeld, das bei Auftragsbeginn vorherrschte. Ist die Funktion oder Kompatibilität durch nachfolgende Veränderungen des Umfelds wie zum Beispiel neue Hardware, Industrie-Standards oder Software (auch Versionen von Betriebssystemen, Server- und Automations-Programmen, Client-Anwendungen und Web-Browsern) nicht mehr voll gewährleistet, ist der Kunde verpflichtet, der LEITEUP.CH GmbH den Aufwand für allfällige Anpassungen oder Neuentwicklungen vollständig, zu den aktuellen Honoraransätzen, zu bezahlen.

Der Kunde trägt jederzeit die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild sowie allen weiteren von ihm gelieferten oder beauftragten Inhalten. Er garantiert, dass durch das zur Verfügung gestellte oder zu erstellende Material keine Rechte von Dritten verletzt werden. Der Datenschutztext wird beim «SwissAnwalt» Generator erstellt. Der Kunde kann jederzeit das Impressum, die AGB und den Datenschutz durch einen Anwalt erstellen lassen und die LEITEUP.CH GmbH übernimmt den Text anschliessend unverändert. Der Kunde hat die LEITEUP.CH GmbH für sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile, einschliesslich allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten, welche der LEITEUP.CH GmbH im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestelltes oder beauftragtes Material entstehen. Die LEITEUP.CH GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der LEITEUP.CH GmbH und ihren Vertragspartnern durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Arbeitsergebnisse entstehen.

15-Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Auftragsabbruch oder Kündigung während der Arbeiten durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt durch die LEITEUP.CH GmbH erbrachten Leistungen. Ein grundsätzlicher Anspruch des Kunden auf Fertigstellung der Arbeiten nach Auftragsabbruch oder Kündigung entfällt.

16-Datenschutz

Die LEITEUP.CH GmbH erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen kann mittels der aktuellen Version auf der Webseite der LEITEUP.CH abgerufen werden.

17-Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt sinnentsprechend ebenfalls für allfällige Lücken des Vertrages oder der AGB.

18-Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit Wohnsitz im Ausland und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Die Vertragspartner werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung eines gemeinsamen Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Die LEITEUP.CH GmbH ist berechtigt, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Kunden vom Vertrag sofort und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zurückzutreten. Die Archivierungspflicht der LEITEUP.CH GmbH für Akten und sonstige Arbeitsresultate beträgt drei Jahre. Diese AGB gelten in allen Punkten, die nicht gesondert geregelt wurden. Sie gelten für alle aktuellen und zukünftigen Dienstleistungen bis zum Ersatz durch eine neue Ausgabe. Die LEITEUP.CH GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dietikon, Februar.2022

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